Es habe sich dabei um den Beschwerdeführer gehandelt. Im Rahmen des in seiner Muttersprache Albanisch erfolgten Inhaftierungsprozesses habe er gegenüber der Polizei ausgeführt, mit einer Person namens B. unterwegs gewesen zu sein, welcher die Idee gehabt habe, in ein Haus einzusteigen. Der Beschwerdeführer sei eher "Aufpasser/Vorposten" gewesen. B. habe Geld entwendet und es ihm gegeben. Beim zweiten Einbruch sei er wieder der Vorposten gewesen. Als die Bewohnerin den Einbruch bemerkt habe, seien sie in unterschiedliche Richtungen weggerannt.