1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg führt gegen A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen des Vorwurfs des mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls nach Art. 139 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, des mehrfachen Hausfriedensbruchs gemäss Art. 186 StGB sowie der mehrfachen Sachbeschädigung nach Art. 144 Abs. 1 StGB. Der Beschwerdeführer wurde am 24. Februar 2022 festgenommen. 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragte dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau am 25. Februar 2022 die Anordnung von Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten.