Mit Entscheid vom 20. Januar 2017 des Familiengerichts des Bezirksgerichts Zofingen (act. 664 ff.) wurde ein begleitetes Besuchsrecht (zweimal im Monat) festgelegt und gleichzeitig eine Beistandschaft über C. errichtet, wobei in der Begründung ausdrücklich festgehalten wurde, dass eine Kontaktwiederaufnahme von C. zum Beschwerdeführer wichtig sei und stattfinden müsse, da bis zum Abschluss des Strafverfahrens noch mehrere Monate - 16 -