Soweit der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang geltend macht, die überlange Verfahrensdauer habe zur Folge gehabt, dass das konnexe familienrechtliche Verfahren sistiert und ihm dadurch die Kindheit seiner Tochter "gestohlen" worden sei, kann ihm nicht gefolgt werden. Mit Entscheid vom 20. Januar 2017 des Familiengerichts des Bezirksgerichts Zofingen (act.