und stellte das Strafverfahren schliesslich mit Verfügung vom 16. Juli 2021 (act. 1424 ff.) ein. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 30. Juli 2021 Beschwerde an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau, welche mit Entscheid vom 28. Oktober 2021 (SKB.2021.225) abgewiesen wurde.