Das durch die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am 25. Februar 2019 in Auftrag gegebene Glaubwürdigkeitsgutachten (act. 1008 ff.) wurde erst am 21. Dezember 2020 erstattet (act. 1207), wobei ein Glaubwürdigkeitsgutachten naturgemäss einige Zeit in Anspruch nehmen kann und die Gutachterin hinzukommend unter Androhung von Busse aufgefordert werden musste, das Gutachten zu erstatten, da sie mehrere Abgabefristen nicht eingehalten hatte (act. 1165 ff.). Am 12. April 2021 kündigte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau die Verfahrenseinstellung an (act. 1409 ff.) und stellte das Strafverfahren schliesslich mit Verfügung vom 16. Juli 2021 (act.