Das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer dauerte von Juli 2016 bis Juli 2021 und somit rund fünf Jahre. Nachdem der Beschwerdeführer am 22. Juli 2016 festgenommen wurde (act. 10), stellte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm das Strafverfahren mit Verfügung vom 23. Februar 2018 (act. 835 ff.) erstmals ein, wobei die Verfahrenseinstellung durch die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau auf Beschwerde von C. hin mit Entscheid vom 30. Mai 2018 (SBK.2018.59) aufgehoben wurde. Das durch die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am 25. Februar 2019 in Auftrag gegebene Glaubwürdigkeitsgutachten (act. 1008 ff.) wurde erst am 21. Dezember 2020 erstattet (act.