Die überlange Verfahrensdauer habe zur Folge gehabt, dass während der gesamten Dauer das konnexe familienrechtliche Verfahren betreffend Obhut und Sorgerecht über das damals 7-jährige Kind sistiert geblieben sei und erst nach Vorliegen des Gutachtens habe weitergeführt werden können. Er erachte eine Summe von Fr. 7'500.00, was Fr. 4.00 am Tag entspreche, für angemessen.