- 13 - nahm, was jedoch nichts daran ändert, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht aufgrund des Strafverfahrens erfolgte. Bezeichnenderweise erfolgte bereits ein knapper Monat nach der vorläufigen Freistellung die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, womit der eigentliche Zweck einer Freistellung in der vorliegenden Situation, nämlich die Aufklärung der Vorwürfe, augenscheinlich verfehlt bzw. gar nie angestrebt wurde.