Hinzukommend bestand die Problematik, dass sowohl M. wie auch der Beschwerdeführer bei der L. arbeiteten, was – im Hinblick auf das Vorgefallene – so kaum weitergeführt werden konnte. Die Personalverantwortliche äusserte sich diesbezüglich bezeichnenderweise auch dahingehend, dass sich die L. wegen dieser Problematik noch nicht zu helfen wisse und die kommenden Tage und Wochen sicherlich Aufschluss geben würden, was intern weiter in Bezug auf die Anstellungsverhältnisse ablaufen werde.