Die Aussagen sind prima vista betrachtet als glaubwürdig zu bezeichnen und werden vom Beschwerdeführer nicht bestritten. Sie zeichnen das Bild eines Mitarbeiters, welcher aufgrund seiner aufbrausenden und unkontrollierten Art für Unruhe und Furcht bei anderen Mitarbeitern im Betrieb sorgte, was wiederum dazu führte, dass teilweise kein konstruktiver Austausch mehr stattfinden konnte, da sich Mitarbeiter von ihm abwandten und ihm aus dem Weg gingen. Hinzukommend bestand die Problematik, dass sowohl M. wie auch der Beschwerdeführer bei der L. arbeiteten, was – im Hinblick auf das Vorgefallene – so kaum weitergeführt werden konnte.