auf das Verhalten des Beschwerdeführers negativ und beschreiben ihn u.a. als aufbrausend, schnell laut werdend, unberechenbar, unkontrolliert, nicht konfliktfähig und verbal angriffig (vgl. E. 4.3.1 hiervor). J. vermied nach eigenen Angaben Gespräche mit dem Beschwerdeführer. G., notabene damalige Personalverantwortliche und Mitglied der Geschäftsleitung, gab zu Protokoll, in Bezug auf die Person des Beschwerdeführers sehr ängstlich zu sein. H. ging dem Beschwerdeführer wegen seiner aufbrausenden Art aus dem Weg und war durch sein Verhalten eingeschüchtert.