Mit Schreiben vom 29. Juli 2016 wurde der Beschwerdeführer durch die L. "aufgrund der gegen [ihn] erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe" bis vorläufig am 31. August 2016 freigestellt (act. 970). Am 24. August 2016 erfolgte die Kündigung des Arbeitsverhältnisses per 30. November 2016 bzw. die Zustellung einer Aufhebungsvereinbarung, welche der Beschwerdeführer gleichentags unterzeichnete (act. 971 ff.).