Demgegenüber ist die Mitarbeiterbewertung vom 17. Dezember 2012 positiv und der Beschwerdeführer wird im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern als korrekt, freundlich, hilfsbereit und kollegial bezeichnet (act. 336). Ein vom 27. Januar 2014 datiertes Zwischenzeugnis weist gute Leistungen aus, wobei das Verhalten des Beschwerdeführers aufgrund seiner freundlichen und hilfsbereiten Art sehr geschätzt werde. Dank seines kooperativen Verhaltens trage er viel zum angenehmen Klima im Team bei (act. 350).