persönlich beleidigend geworden sei. Sie habe Angst, wenn sich der Beschwerdeführer vor ihr aufbaue und er sich in Rage geredet habe und befürchte, dass er eines Tages völlig die Selbstkontrolle verlieren könnte und handgreiflich werde (act. 296). Mit E-Mail vom 25. Mai 2016 berichtete sie über die Eskalation einer Situation und führte dazu aus, dass sie das Recht auf einen "gewaltfreien Arbeitsplatz, ohne Beleidigungen, und ohne Schreiereien" habe (act. 292).