Er sei vermehrt unausgeglichen, trete nervös auf und sei absolut nicht mehr konfliktfähig. Immer wieder sei es seinerseits zu Wutausbrüchen gekommen (act. 537, Frage 10). Sowohl der Beschwerdeführer wie auch M. würden – bald wieder zusammen – für die L. arbeiten, wobei sich die L. noch nicht zu helfen wisse. Die kommenden Tage und Wochen würden sicherlich Aufschluss geben, auch was intern weiter in Bezug auf die Anstellungsverhältnisse ablaufen werde (act. 538, Frage 13). Verwarnt habe man den Beschwerdeführer bisher nicht, man handle stets mit Rücksicht auf die gesamte Situation (act. 538, Frage 15).