Teilweise fühle er sich übergangen, was aber nicht zutreffe, da sie diesen Äusserungen nachgehe. Während solchen Besprechungen oder Sitzungen mit einzelnen, maximal zwei Mitarbeiterinnen, gerate der Beschwerdeführer in Rage und könne sich offensichtlich nicht unter Kontrolle halten (act. 536, Frage 9). Der Beschwerdeführer sei als Mitarbeiter der Firma L. sehr zuverlässig, fokussiert und zielorientiert, wobei er sich mit der Firma und seiner Arbeit identifiziere. Seit eineinhalb bis zwei Jahren habe sich der Beschwerdeführer ins Negative verändert. Er sei vermehrt unausgeglichen, trete nervös auf und sei absolut nicht mehr konfliktfähig.