" 1. In teilweiser Gutheissung des Entschädigungsbegehrens wird die Kasse der Oberstaatsanwaltschaft angewiesen, Herrn Rechtsanwalt Ian L. Graber, […], zu Handen von A. nach Rechtskraft dieser Verfügung eine Genugtuung von Fr. 2'400.00 auszurichten, zuzüglich Zins zu 5% seit dem 26.07.2016 auf dem Betrag von Fr. 1'600.00. 2. Weitergehende Forderungen auf Schadenersatz oder Genugtuung werden abgewiesen. 3. Für diese Ergänzung der Einstellungsverfügung vom 16.07.2021 werden keine Kosten erhoben." -4-