3.5. 3.5.1. Dem Beschwerdeführer werden nebst dem Hypothekarkreditbetrug diverse Delikte mit einem Deliktsbetrag von mehreren Hunderttausend Franken vorgeworfen (vgl. Beschwerdeantwort der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau). U.a. habe er gewisse Beträge von dem bei der C. gestützt auf Art. 3 der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung erhaltenen Kredit in der Höhe von Fr. X zumindest teilweise für andere Zwecke als zur Sicherung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse der "D." verwendet bzw. bei der Beantragung des Kredits falsche Angaben über Umsatz und Verwendung des Kredits getätigt und zu diesem Zweck unter anderem auch gefälschte Rechnungen erstellt.