3.3. Bei der Beschlagnahme handelt es sich um eine provisorische konservative Massnahme, über welche die zuständige Strafverfolgungsbehörde rasch entscheiden können muss. Das schliesst aus, dass sie vor ihrem Entscheid schwierige juristische Fragen klärt oder zuwartet, bis sie eine genaue und vollständige Kenntnis des Sachverhalts hat. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beschlagnahme sind daher nicht alle Tat- und Rechtsfragen abschliessend zu prüfen. Eine Beschlagnahme ist nur aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt sind.