Ebenso wenig ist zu beanstanden, dass eine Erörterung weiterer Sachverhaltselemente zur Überprüfung der Zulässigkeit bzw. Verhältnismässigkeit der verfügten Zwangsmassnahme (bspw. Grundbedarf der Familie oder andere Vermögenswerte, die beschlagnahmt werden könnten) fehlt. Aus der Kurzbegründung geht mit hinreichender Deutlichkeit hervor, von welchen Überlegungen sich die Staatsanwaltschaft See / Oberland leiten liess und dass die Beschlagnahme darauf abzielt, die Einziehung des Deliktserlöses bzw. eine Ersatzforderung in der Höhe des mutmasslichen Erlöses aus den vorgeworfenen Delikten (Fr. X aus dem Covid- 19-Kreditbetrug) sicherzustellen. Die Frage, ob die Würdigung der Staats-