10. März 2021 E. 2.4 [betreffend Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG]; FELIX BOM- MER/PETER GOLDSCHMID, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 62 zu Art. 263 StPO). An die Begründung von (Beschlagnahme-)Verfügungen sind im Allgemeinen keine hohen Anforderungen zu stellen, namentlich dann nicht, wenn den Betroffenen die wesentlichen Umstände bereits bekannt sind (Urteil des Bundesgerichts 1P.740/2005 vom 20. Juni 2006 E. 2.2).