die "D." in den Konkurs zu führen bzw. an eine Drittperson abzustossen. Er habe die "D." richtiggehend "ausgehöhlt". Sodann wird er verdächtigt, von der E. Taggelder erhalten zu haben, gleichzeitig aber regelmässig für die "D." bzw. die "F." gearbeitet zu haben, ohne die E. darüber zu informieren bzw. trotz angeblicher Arbeitsunfähigkeit.