A. wird vorgeworfen, er habe gewisse Beträge von dem bei der C. gestützt auf Art. 3 der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung erhaltenen Kredit in der Höhe von Fr. X zumindest teilweise für andere Zwecke als zur Sicherung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse der "D." verwendet bzw. bei der Beantragung des Kredits falsche Angaben über Umsatz und Verwendung des Kredits getätigt und zu diesem Zweck unter anderem auch gefälschte Rechnungen erstellt.