Die Überwachung der vorgeschlagenen Schutzzone erscheint im Übrigen nicht realistisch, auch nicht mit einer technischen Überwachung. Der Beschwerdeführer wohnt in der Nähe der meisten von ihm bedrohten Personen und kennt neben der Region, in der er aufgewachsen ist und zeitlebens gewohnt hat, auch die Gewohnheiten der von ihm bedrohten Angehörigen sehr gut, was ein rechtzeitiges Eingreifen im Falle einer Eskalation verunmöglichen würde. Andere Ersatzmassnahmen, die das Risiko einer Tatbegehung und/oder einer Fortsetzung der Drohungen wesentlich mindern würden, sind nicht ersichtlich.