Die Einhaltung der Massnahme wird mittels Installation eines Electronic Monitoring (EM) mit Global Positioning Systems (GPS) überwacht. 3. Unter den ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. 3.2 Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau teilte mit Eingabe vom 3. März 2022 mit, unter Hinweis auf die Begründung des angefochtenen Entscheids auf eine Vernehmlassung zu verzichten. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragte mit Beschwerdeantwort vom 4. März 2022 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: