1.1. Der Antrag der Staatsanwaltschaft Muri vom 14. Februar 2022 auf Anordnung von Sicherheitshaft wird abgewiesen. -4- 1.2. Der Beschuldigte ist unverzüglich aus der Haft zu entlassen. 1.3. Es werden folgende Ersatzmassnahmen angeordnet: Dem Beschuldigte wird verboten, sich mehr als fünf Kilometer von seinem Wohnort zu entfernen.