1.5. Am 11. Februar 2022 stellte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau beim Bezirksgericht Bremgarten einen Antrag auf Anordnung einer -3- Massnahme gemäss Art. 374 ff. StPO und beantragte die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB. 1.6. Am 14. Februar 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten unter Einbezug weiterer Delikte beim Bezirksgericht Bremgarten einen Zusatzantrag zum Antrag vom 11. Februar 2022 und beantragte erneut die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB.