Seine persönlichen Sachen befänden sich in seinem Koffer. Zudem habe er einen Bruder im Kosovo, bei dem er lebe, wenn er im Ausland sei. Dort verfüge er auch über persönliche Sachen (Kleider). Ferner habe er seit mehreren Jahren in Albanien eine Partnerin, die er auch oft besuche. Der Beschwerdeführer fliege nur in die Schweiz, wenn er hier arbeiten gehe. Zuletzt habe er sich für vier Wochen in seiner Heimat befunden, um Ferien zu machen (Protokoll der Befragung des Beschwerdeführers anlässlich der Eröffnung der Festnahme vom 13. Juni 2021, S. 8 f.).