Krankenkassenkosten seiner Kinder bezahlt. Die Kantonale Staatsanwaltschaft habe sowohl seine privaten als auch die Gesellschaftskonten gesperrt, weshalb er derzeit weder über genügend Einkommen noch Vermögen verfüge, um sich längerfristig ins Ausland abzusetzen oder hierzulande unterzutauchen. Der Beschwerdeführer habe sich zuvor auch nicht durch Flucht dem früheren Strafverfahren entzogen.