Dabei soll zwecks Sicherung des Reisecars jeweils ein PW in einigem Abstand vorausgefahren sein, um vor allfälligen Polizeikontrollen zu warnen (Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft vom 13. Juni 2021, S. 2). Anlässlich der Observation durch die Kantonspolizei Aargau am 12. Juni 2021 wurde festgestellt, wie der PW mit dem Beschwerdeführer als Beifahrer direkt wenige Meter vor dem Reisebus seines Reiseunternehmens, in der Rückwand dessen Anhängers mindestens 100 kg Marihuana versteckt wurden, den Grenzübergang Frankreich/Schweiz überquerte (Sachverhaltsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 13. Juni 2021, S. 3).