3. 3.1. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau hielt zur Begründung der angefochtenen Verfügung fest, in Bezug auf den dringenden Tatverdacht sei auf die bisherigen Verfügungen zu verweisen. In diesen führte es aus, der Beschwerdeführer sei zusammen mit seinem Bruder am 12. Juni 2021 auf einem Rastplatz in einem PW von der Polizei angehalten worden, nachdem im Laufe einer Observation festgestellt worden sei, dass der PW wenige Meter vor dem dahinterfahrenden Reisebus den Grenzübergang Frankreich/Schweiz überquert habe. Bei der Durchsuchung des Reisebusses hätten hinter einer Rückwand von dessen Anhänger mind. 100 kg Marihuana festgestellt werden können.