2. Es seien als Ersatzmassnahmen eine Ausweis- und/oder eine Schriftensperre und/oder die Auflage, sich regelmässig bei einer richterlich zu bestimmender Amtsstelle zu melden, anzuordnen. 3. Subeventuell: Es sei die Untersuchungshaft von maximal 1 Monat anzuordnen. 4. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates. 5. Über die Kosten sei im Hauptverfahren zu entscheiden, wobei davon Vormerk zu nehmen sei, dass der amtliche Verteidiger zu Lasten der Staatskasse entschädigt wird."