2.3. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Untersuchungshaft bis zum 12. März 2022. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 28. Dezember 2021 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe 5. Januar 2022 (Postaufgabe: 6. Januar 2022) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: -3- " 1. Das Urteil des Zwangsmassnahmengerichts Bremgarten vom 17. Dezember 2021 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer umgehend aus der Untersuchungshaft zu entlassen.