1.2. Die Kantonale Staatsanwaltschaft stellte mit Eingabe vom 13. Juni 2021 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau einen Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ordnete diese mit Verfügung vom 14. Juni 2021 einstweilen bis zum 12. September 2021 an. In der Folge wurde die Untersuchungshaft auf Antrag der Kantonalen Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 16. September 2021 bis zum 12. Dezember 2021 verlängert.