Die vollständige Auswertung sämtlicher Beweismittel sowie die umfangreiche Konfrontation der Beschuldigten wird wohl noch Gegenstand der weiteren Ermittlungen sein. Auf die Frage anlässlich der Einvernahme vom 3. Februar 2022, wann er erstmals Schokolade oder Kaffee über K. bezogen habe, antwortete C.: "Das müsste im 2016 gewesen sein (…) Ich kann es nicht genau sagen. Es müsste in den Chats drin stehen" (Einvernahme vom 3. Februar 2022, Fragen 28 f.). Insofern liegt der Schluss nahe, dass auch die Auswertungen der technischen Geräte mit den Chatverläufen weitere aussagekräftige Beweismittel gegen den Beschwerdeführer hervorbringen können.