Aufgrund des aktuellen Ermittlungsstandes und seiner Aussagen erscheint er sodann als ein Hauptabnehmer des Beschwerdeführers zum fraglichen Zeitpunkt. Anlässlich von Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten (C., D., E.) im aktuellen Strafverfahren (ST.2021.1266) sind sodann auch mehrere Tonnen Schokolade sichergestellt worden. Es besteht eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass C. auch die entwendeten Waren im Juni 2018 beim Beschwerdeführer bezogen haben könnte oder hierüber immerhin konkrete Hinweise liefern kann. C. stand gemäss eigener Aussage über - 10 -