3.3. 3.3.1. Den Akten des aktuellen Strafverfahrens (ST.2021.1266) kann entnommen werden, dass C. den Beschwerdeführer erheblich belastet. Anlässlich der Einvernahme vom 3. Februar 2022 (in ST.2019.176 Ordner 2 Reg. 3) gab C. folgendes zu Protokoll: "Das waren seine Bekannten, einer war ja Herr A.. Er arbeitete dazumal dort und war für den Transport für die Ware. Was sonst seine Funktion war, weiss ich nicht. Vor 2019 wurde immer die Ware geliefert durch Herrn A.. Als K. nicht mehr bei O. war, wurde mir Herrn A. als sein Nachfolger von Herrn K. genannt. Wenn ich Schokolade brauche, könne ich die Schokolade bei Herrn A. bestellen" (Frage 37).