Strafverfolgung im Vergleich zu den entgegenstehenden Interessen des Beschuldigten, nicht ein weiteres Mal mit denselben Vorwürfen konfrontiert zu werden, überwiegen. Es lässt sich nicht abstrakt festlegen, wo diese Grenze zu ziehen ist. Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere auch von der Schwere der vorgeworfenen Straftat. Als Faustformel kann gelten, dass an die Wahrscheinlichkeit umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je schwerer der Vorwurf wiegt. Die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs dürfte jedoch nicht wesentlich -7-