Hausdurchsuchung gefunden worden seien. Im Hinblick auf das eingestellte Strafverfahren liessen sich keine zielführenden Beweise mehr erheben, welche am Ergebnis der Einstellungsverfügung vom 24. März 2020 noch etwas zu ändern vermöchten. 3. 3.1. Die Wiederaufnahme eines durch Einstellungsverfügung rechtskräftig beendeten Verfahrens ist nur dann möglich, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der beschuldigten Person sprechen und die sich nicht aus den früheren Akten ergeben (Art. 323 Abs. 1 StPO).