2.3. Mit Beschwerdeantwort vom 24. März 2022 macht die Staatsanwaltschaft Baden geltend, dass in der Videoaufzeichnung nicht ersichtlich gewesen sei, was in das Fahrzeug eingeladen werde, auch nicht, ob es sich um Metallschränke gehandelt habe. Das Verfahren gegen den Beschwerdeführer sei mit Verfügung vom 24. März 2020 eingestellt worden. C. habe den Beschwerdeführer erstmals anlässlich der Einvernahme vom 3. Februar 2022 belastet. Im Zeitpunkt der Verfahrenseinstellung hätten keine Hinweise einer Verfahrensbeteiligung von C. bestanden.