Ferner sei er für den Transport der Ware zuständige gewesen. Anlässlich der Einvernahme vom 3. Februar 2022 habe C. den Beschwerdeführer schwer belastet. Er habe ausgesagt, bereits ab 2016 Schokolade über K. bezogen zu haben. Als dieser die Privatklägerin verlassen habe, habe er ihn mit seinem Nachfolger "A." bekannt gemacht. Dieser habe die Privatklägerin Mitte 2018 verlassen, da er sich mit einem Transportunternehmen selbstständig gemacht habe. Bis zu diesem Zeitpunkt habe er über den Beschwerdeführer Schokolade "bestellen" können. C. habe im Weiteren angegeben, den Beschwerdeführer bereits bevor dieser K. "stellvertretet" habe, gekannt zu haben.