Die Staatsanwaltschaft Baden führe eine Strafuntersuchung gegen K., C., D. und E. wegen gewerbsmässigen Diebstahls, ev. Veruntreuung und Hehlerei. Die Privatklägerin bewahre durch die O. hergestellte Produkte in ihrem Lagerhaus in Q. auf. Die O. habe festgestellt, dass durch K. manuelle Abbuchungen vorgenommen worden seien. Es bestehe zurzeit der dringende Tatverdacht, dass K. bei seiner ehemaligen Arbeitgeberin (die Privatklägerin) im Zeitraum von März 2019 bis November 2021 insbesondere Schokolade der Marke Cailler aus dem internen System ausgebucht habe.