1.2. Mit Verfügung vom 24. März 2020 stellte die Staatsanwaltschaft Baden das Strafverfahren ST.2019.176 wegen Diebstahls gegen A. mangels rechtsgenüglicher Beweise einer Tatbeteiligung ein. Diese Einstellungsverfügung wurde am 25. März 2020 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt. 2. Mit Wiederaufnahmeverfügung vom 11. Februar 2022 nahm die Staatsanwaltschaft Baden das mit Verfügung vom 24. März 2020 eingestellte Verfahren wieder auf.