Anfechtungs- Verfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 11. Februar 2022 gegenstand betreffend die Wiederaufnahme des Strafverfahrens in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Ende Juni 2018 stellte die B. (fortan: Privatklägerin) das Fehlen von sechs Paletten mit Kaffeekapseln und Schokolade fest. Eine Videoüberwachung ergab, dass eine unbekannte Täterschaft am 29. Juni 2018 zur Laderampe fuhr, dort vermutlich Waren einlud und anschliessend davonfuhr. In diesem Zusammenhang wurde gegen A. ein Strafverfahren eröffnet.