4.3. 4.3.1. Am 28. Juni 2019 erstattete Dr. med. C. zuhanden der Sektion Vollzugsdienst und Bewährungshilfe, Aarau, ein psychiatrisches Gutachten betreffend den Beschwerdeführer (Beschwerdeantwortbeilage [BAB] 4). Am 10. August 2019 ergänzte sie dieses (BAB 6). Die Gutachterin hielt fest, beim Beschwerdeführer lägen eine dissoziale Persönlichkeitsstörung an der Grenze zwischen mittel- und hochgradiger Ausprägung (ICD-10 F60.2) sowie ein schädlicher Gebrauch von Kokain (ICD-10 F14.1) vor (BAB 4, S. 65). -8-