Dennoch sei der Beschwerdeführer am 4. September 2021 unter Alkoholund Drogeneinfluss angehalten worden. Am 7. Oktober 2021 sei dies erneut erfolgt, nachdem er einem verdeckten Fahnder ca. 102.3 Gramm Amphetamin verkauft habe. Anlässlich einer Hausdurchsuchung seien 815.8 Gramm Amphetamin beschlagnahmt worden. Aktuell bestünden Zweifel an der Schuldfähigkeit des Beschwerdeführers, zumal sich bereits das Gutachten aus dem Jahre 2019 für eine stationäre therapeutische Massnahme ausgesprochen habe. Die Voraussetzungen für eine Begutachtung seien erfüllt. Das Gutachten sei bislang nicht formell in Auftrag gegeben worden.