Das Bezirksgericht Aarau habe mit Beschluss vom 24. Juni 2020 indes den Antrag auf nachträgliche Anordnung einer stationären Massnahme abgewiesen. Der Beschwerdeführer werde nunmehr verdächtigt, zwischen dem 1. Mai und 1. August 2021 D. mehrfach durch Gewaltandrohung oder -ausübung genötigt zu haben. Darüber hinaus solle er ihre Kreditkarte entwendet, damit Geld bezogen und Kleider gekauft haben. Schliesslich solle sich der Beschwerdeführer am 28. Juni 2021 der mehrfachen Widerhandlung gegen das SVG strafbar gemacht haben, indem er u.a. ein Personenwagen gelenkt habe, obwohl ihm der Führerausweis entzogen worden sei.