2.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau legte mit Beschwerdeantwort dar, das Amt für Justizvollzug des Kantons Aargau habe bei Dr. med. C., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Bern, ein Gutachten eingeholt, um kurz vor Ablauf der durch den Beschwerdeführer ausgestandenen Freiheitsstrafe eine nachträgliche stationäre Massnahme zu erwirken. In diesem am 28. Juni 2019 erstatteten Gutachten sei beim Beschwerdeführer eine mittel- bis hochgradige dissoziale Persönlichkeitsstörung sowie ein schädlicher Gebrauch von Kokain diagnostiziert worden.