Inwiefern die Versicherungsleistungen für den Fortbestand der GmbH aufgewendet worden sind, geht entgegen der Darlegung des Beschwerdeführers auch aus den dafür geltend gemachten Unterlagen (Kontenblatt Covid Darlehen und Bilanz) nicht hervor. Zwar geht aus der Bilanz per 31. De- -6-